Aufgabe
Mit der am 5. September 2003 in Berlin unterzeichneten Verwaltungsabkommen stellen der Bund und der Freistaat Sachsen jeweils 39 Mio. Euro für die Sanierung der Wismut-Altstandorte zur Verfügung. Auf Grund erforderlicher Planungs- und Genehmigungsvorläufe werden die Mittel in festgelegten Jahresscheiben bereitgestellt.
Ziel dieser Leistung, die trotz knapper Kassen erbracht wird, ist es, den Wismut-Altstandorten bessere Entwicklungschancen zu geben. Mit dem Verwaltungsabkommen Wismut-Altstandorte ist weder der Eigentumsübergang von Bundesflächen noch der Übergang der Wismut GmbH auf den Freistaat Sachsen verbunden. Die Sanierung von Wismut-Altstandorten liegt allein in Verantwortung des Freistaates.
Die Wismut GmbH hat als Projektträger für die Sanierung der Altstandorte die Aufgabe, die durch den Sanierungsbeirat bestätigten Projekte zu realisieren. Dabei müssen von den zur Verfügung stehenden Mitteln mindestens 50 Prozent als öffentliche Aufträge an Fremdfirmen vergeben werden.
