Die inzwischen als Altstandorte bezeichneten Relikte des frühen Uranerzbergbaus wurden unter Federführung des Bundesumweltministeriums im Rahmen des Altlastenkatasters nach 1992 aus radiologischer Sicht erfasst. Als Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Bund und Freistaat Sachsen konnten ab 2001 erste „Prioritäre Sanierungsobjekte in Johanngeorgenstadt und Breitenbrunn“ unter der Projektsteuerung der Wismut in Angriff genommen werden.
Das Projekt war darauf gerichtet, trotz politischer, rechtlicher und finanzieller Unterschiede zum „Wismut-Projekt“ mit den Arbeiten zur Sanierung radioaktiver Altlasten aus dem frühen Uranerzbergbau zu beginnen.
Im September 2003 wurden durch das Verwaltungsabkommen (Download als PDF, 117kByte) zwischen Bund und Freistaat die finanziellen Grundlagen für die weitere Sanierung von sächsischen Wismut-Altstandorten geschaffen. Bis 2012 werden für diese Aufgabe
78 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Projektträger für die Sanierung der Altstandorte des Uranerzbergbaus in Sachsen ist die Wismut. Damit ist das Unternehmen u. a. auch verpflichtet, von den zur Verfügung stehenden Mitteln mindestens 50 Prozent als öffentliche Aufträge an Fremdfirmen zu vergeben. Damit sollen vor allem positive Impulse für die regionale Entwicklung gegeben werden.
