Sanierungsbeirat

Die Sanierung der Altstandorte basiert auf folgenden Vereinbarungen/Grundsätzen



Die Auswahl der Sanierungsprojekte und die Festlegung der jeweiligen Projektbehandlung obliegt einem Sanierungsbeirat unter Leitung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Bereits im Anschluss an das Abkommen am 9. September 2003 konstituierte sich der Beirat.


Der Sanierungsbeirat setzt sich zusammen aus


  • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
  • Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
  • Sächsisches Oberbergamt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nimmt beratend teil.


Informationen des Sanierungsbeirates