Grundsätze für die Prioritätensetzung

Beschluss des Sanierungsbeirats vom 15.10.2003


Die Priorität von Sanierungsprojekten ergibt sich aus einer Gesamtbewertung von fachlichen Sanierungszielen mit den damit verbundenen Effekten für die Regionalentwicklung.

Die Beauftragung von Sanierungsprojekten durch den Sanierungsbeirat erfolgt im Rahmen des verfügbaren Jahresbudgets nach einer Bewertung der Priorität des jeweiligen Projektes. Maßnahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr sind stets vorrangig.

Projekte ohne Bezug zu fachlichen Sanierungszielen sind ausgeschlossen, selbst wenn sie eine hohe Bedeutung für die Regionalentwicklung besitzen.

Bei der Auswahl und der Prioritätensetzung ist positiv zu berücksichtigen, wenn Projekte außerhalb des VA Wismut-Altstandorte durch Sanierungsprojekte unterstützt werden und sich die Projekte ergänzen. Dies gilt insbesondere bei der Förderung von Investitions- oder Infrastrukturmaßnahmen durch Kommunen, staatliche Stellen oder private Dritte.

In der Prioritätensetzung ist die Budgetsteuerung zu berücksichtigen.

Um einen effizienten Mitteleinsatz zu erreichen, müssen Aufwand und Nutzen der einzelnen Projekte in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Fachliche - d.h. bergtechnische und radiologische – Sanierungs- und Entwicklungsziele sind qualitativ zu bewerten und im Falle einer vorhandenen Klassifikation in diese einzuordnen.

Die Bedeutung der Projekte für die Regionalentwicklung ist anhand der Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung (Regional- oder Teilregionalpläne) zu beurteilen. In der Bauleitplanung bereits verankerte Vorhaben haben eine besonderen Stellenwert. Zu den Einzelprojekten ist in der Regel eine raumordnerische Stellungnahme der örtlich zuständigen regionalen Planungsstelle einzuholen.