Pressemeldung

 

14.12.2016

25 Jahre Wismut GmbH: Wie alles begann und wie es weiter geht

Chemnitz. Am 20. Dezember 1991, vor 25 Jahren wurde aus dem ehemaligen Uranproduzenten SDAG Wismut eine GmbH: das neu gegründete Bundesunternehmen hatte fortan den Auftrag, die Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus in Sachsen und Thüringen stillzulegen und zu sanieren. Ein weltweit einzigartiges und beispielhaftes Umweltprojekt. Bis heute hat die Bundesregierung 6,2 Milliarden Euro in die Sanierung dieser Hinterlassenschaften investiert, ein großer Teil der Aufgaben ist erfüllt.

Bis dahin war es jedoch ein langer Weg, denn 1990 war nicht klar, wie und wohin es mit dem Bergbaugiganten gehen sollte. Nicht nur für die unvorstellbaren Umweltschäden mussten Lösungen gefunden werden, es galt auch mit der Sowjetunion übereinzukommen sowie an die rund 30.000 Beschäftigten zu denken.

Mitte 1990 wurde innerhalb der Bundesregierung das Ende des Uranbergbaus in Sachsen und Thüringen sowie der Umgang mit dessen Hinterlassenschaften und Möglichkeiten zur Lösung intensiv diskutiert. Da es sich bei der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut um keinen volkseigenen Betrieb, sondern um ein spezielles zweistaatliches Rechtsgebilde handelte, waren für die Verhandlungen zum Einigungsvertrag auch umfangreiche rechtliche Analysen notwendig.

Da zuletzt das DDR-Wirtschaftsministerium für die administrative Verwaltung der SDAG Wismut zuständig war, gingen die 50% der deutschen Beteiligung mit der Wiedervereinigung auf das Bundesministerium für Wirtschaft über und fiel nicht unter die Treuhandverwaltung. Ende 1990 wurde im Bundeswirtschaftsministerium eine Arbeitsgruppe gebildet, die alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Stilllegung der Bergwerke und Sanierung der Hinterlassenschaften innerhalb der Bundesregierung koordinieren sollte.

Es wurden viele Varianten für eine Lösung des Wismut-Uranbergbaus diskutiert:
Ein Ende durch ein Konkursverfahren mit Bildung einer Auffanggesellschaft war eine mögliche Lösung. Es fehlten jedoch Rückstellungen für die Stilllegung – eine Aussicht auf Zustimmung bestand kaum. Darüber hinaus hätte dies die neu aufzubauenden Länderverwaltungen Sachsens und Thüringens damals vor erhebliche administrative und finanzielle Probleme gestellt. Aus Erfahrung wusste man, dass unternehmerische Aufgaben effizienter durch flexiblere, privatrechtliche Strukturen bewältigt werden können als durch schwerfällige Verwaltungsapparate. Eine mehrjährige Denk- und Planungspause zur Vorbereitung der Stilllegungs- und Sanierungsarbeiten wäre jedoch aus ökologischen und finanziellen Gründen nicht möglich gewesen, die Betriebe hätten kostenträchtig weitergeführt werden müssen, die Umweltsituation hätte sich über Jahre nicht verbessert. Auch ein sozialverträglicher Personalabbau wäre auf diese Weise nur schwer realisierbar gewesen.

Nach sorgfältiger Prüfung aller Möglichkeiten wurde ein Weg gewählt, der einen nahtlosen Übergang von der Produktion in die Stilllegungsphase ermöglichen sollte. Zentraler Bestandteil dieser Strategie war die Umstrukturierung der SDAG Wismut in eine privatrechtliche Gesellschaft deutschen Rechts, deren Rückstellungsverpflichtung von der Bundesregierung mit Mitteln des Bundes-haushaltes übernommen wurde.

Voraussetzung für deutsche gesetzliche Regelungen war eine Übereinkunft mit dem sowjetischen Vertragspartner. Ein halbes Jahr wurde verhandelt. In langwierigen Gesprächen wurden Einzelheiten, wie z. B. der sowjetische Wunsch nach einer abschließenden »Gewinnverrechnung«, die Abfindungszahlungen für sowjetische Wismut-Mitarbeiter und die Übergabe von Archivdaten diskutiert. Am 16. Mai 1991 konnte schlussendlich das deutsch-sowjetische Abkommen, unterzeichnet werden. Hauptregelung ist die Übertragung des sowjetischen Anteiles auf die Bundesrepublik Deutschland sowie die Freistellung der sowjetischen Seite von der Verpflichtung zur Beteiligung an Kosten für die Stilllegungs- und Sanierungsarbeiten. Die sowjetische Seite übertrug ihren 50%-Aktienanteil in Form des mobilen und immobilen Vermögens der Gesellschaft Wismut unentgeltlich auf die deutsche Seite. Die „Gegenleistung“ für diese unentgeltliche Übertragung enthält Art. 3 des Abkommens:
„Beide Vertragsparteien verzichten auf jedwede völkerrechtliche, zivilrechtliche oder sonstige Ansprüche gegeneinander ...“

In den Verhandlungen war dieser Punkt besonders umstritten. Für die deutsche Seite bedeutete die Formulierung den Verzicht auf eine finanzielle sowjetische Beteiligung an den Stilllegungs- und Sanierungsarbeiten, deren Kosten bereits damals auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt wurden. Eine finanzielle Beteiligung der Sowjetunion war aber aufgrund der von der DDR eingegangenen verbindlichen Verpflichtungen nicht durchsetzbar. Außerdem wurden die Kosten von sowjetischer Seite massiv in Zweifel gezogen. Aussicht auf eine Einigung zu Notwendigkeit der Sanierung und Umweltstandards 'westlicher Prägung' bestand nicht.

Parallel zum deutsch-sowjetischen Abkommen wurde 1991 das Wismut-Gesetz erarbeitet. Der Bundestag stimmte dem Wismut-Gesetz im Oktober zu. Der Bundesrat verabschiedete den Entwurf am 29. November 1991, das Gesetz trat schließlich am 18. Dezember 1991 in Kraft. Nach der Übergabe der Ratifizierungsurkunde war das Abkommen mit der Sowjetunion am 20. Dezember 1991 gültig, nur wenige Tage später zerfiel die Sowjetunion.

Seither wird die Sanierung der vom Uranerzbergbau geschädigten Regionen in Sachsen und Thüringen vorangebracht. So sieht man heute am ehemaligen Wismut-Standort Gittersee in der Nähe von Dresden nichts mehr von der Wismut – die Sanierung konnte 2016 abgeschlossen werden. Die Arbeiten am Standort Pöhla sind ebenfalls 2016 beendet worden, hier betreibt die Wismut noch die Wasserbehandlung und Überwachung der sanierten Objekte für die kommenden Jahrzehnte.

Auch an den anderen sächsischen Standorten, in Königstein, Crossen und Bad Schlema konzentriert sich die Wismut mehr und mehr auf die Zukunft. Bereits auf 210 Hektar sanierten Haldenflächen werden Langzeitaufgaben zum Erhalt des Sanierungserfolges durchgeführt, in Königstein laufen derzeit die Vorarbeiten zum Umbau der Aufbereitungsanlage für Flutungswasser sowie für den Bau eines Funktionalgebäudes. Auch in Crossen steht der Neubau der Wasserbehandlungsanlage Helmsdorf auf dem Plan, um die gefassten Wässer der sanierten Absetzanlage langfristig stabil und kostengünstig zu behandeln. An den thüringischen Standorten reinigen die Anlagen Ronneburg und Seelingstädt planmäßig die kontaminierten Wässer. Die physischen Arbeiten auf dem ehemaligen Tagebaugelände sowie die Sanierung des Gessentales sind gut vorangekommen. Noch im Dezember konnte hier der letzte Schacht der Grube Ronneburg sicher geschlossen werden. An dem bis 2028 am längsten dauernden Großprojekt, der Absetzanlage Culmitzsch, wurde im Becken A eine grundlegende Etappe der Zwischenabdeckung gemeistert: Das Einbringen der sogenannten Vertikaldränagen ist abgeschlossen. Im Becken B hat man bereits mit der Endabdeckung begonnen.

Es ist viel geschafft und viel hat sich verändert – es gilt, sich den neuen Herausforderungen zu stellen. Mit den sogenannten Langzeitaufgaben begibt sich das Unternehmen nun wieder auf eine neue, lange Wegstrecke. Im 2015 aktualisierten Sanierungsprogramm ist festgeschrieben, dass die Überwachung und Nachsorge an den sanierten Hinterlassenschaften über Jahrzehnte weitergeführt werden muss. Für 2017 stellt die Bundesregierung Mittel in Höhe von 128 Millionen Euro zur Verfügung. Schwerpunkte des kommenden Jahres werden neben der kontinuierlichen Fortsetzung der Sanierungsarbeiten vor allem der Bau der geplanten neuen Anlagen und Gebäude in Königstein sowie nach 20 Jahren Betriebszeit die Demontage des 2 Kilometer langen Pipe Conveyors am Standort Crossen sein. In Seelingstädt werden die Konturierung und Endabdeckung der Absetzanlage Culmitzsch forciert. Die Maßnahmen zur sicheren Flutung der Grube Ronneburg werden planmäßig fortgeführt und die Anlagen zur Wasserfassung und -ableitung weiter komplettiert. Auch die Wasserbehandlungsanlagen Ronneburg und Seelingstädt müssen einer Generalinstandsetzung unterzogen werden.

Frank Wolf
Telefon: 0371 8120-150
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E-Mail: f.wolf@wismut.de