Aufgabe


Mit dem am 5. September 2003 in Berlin unterzeichneten Verwaltungsabkommen stellten der Bund und der Freistaat Sachsen bis Ende 2012 jeweils 39 Mio. Euro für die Sanierung der Wismut-Altstandorte zur Verfügung. Die Mittel werden in festgelegten Jahresscheiben bereitgestellt.

Die Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte wird im Rahmen eines 1. und eines 2. ergänzenden Verwaltungsabkommens nunmehr bis zum Jahr 2035 fortgeführt. Der dafür benötigte Finanzbedarf wird wiederum zu gleichen Teilen vom Bund und vom Freistaat Sachsen getragen.

Ziel dieser Leistungen ist es, Gefährdungen zu beseitigen und Flächen bzw. Bereichen mit Wismut-Altstandorten bessere Entwicklungschancen zu geben. Die Projektgesamtsteuerung wird durch den Sanierungsbeirat unter Leitung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) wahrgenommen. Der Bund wird im Sanierungsbeirat durch das BMWK mit beratender Stimme vertreten.

Die Wismut GmbH hat als Projektträger für die Sanierung der Altstandorte die Aufgabe, die durch den Sanierungsbeirat bestätigten Projekte zu realisieren. Dabei müssen von den zur Verfügung stehenden Mitteln mindestens 50 Prozent als öffentliche Aufträge an Fremdfirmen vergeben werden.