Geschichtlicher Hintergrund

Sanierung von sächsischen Wismut-Altstandorten seit 2003
 


Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Freistaat Sachsen 2003

Nach dem Wismutgesetz von 1991 konnten für diejenigen Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus der SAG/SDAG Wismut, die 1990 nicht dem Unternehmen zugeordnet wurden, keine Mittel für die Sanierung zur Verfügung gestellt werden. Damit wurden für die Sanierung eines Großteils der Hinterlassenschaften aus dem Uranerzbergbau der 50er und 60er Jahre keine Mittel vom Bund bereitgestellt. Auch für den Freistaat Sachsen und die als Grundeigentümer eingetragenen Gemeinden, Landkreise, Gewerbebetriebe oder Privatpersonen bestand keine rechtliche Pflicht zur Sanierung.

Die inzwischen als Altstandorte bezeichneten Relikte des frühen Uranerzbergbaus wurden unter Federführung des Bundesumweltministeriums im Rahmen des Altlastenkatasters nach 1992 aus radiologischer Sicht erfasst. Als Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Bund und Freistaat Sachsen konnten ab 2001 erste „Prioritäre Sanierungsobjekte in Johanngeorgenstadt und Breitenbrunn“ unter der Projektsteuerung der Wismut in Angriff genommen werden.

Das Projekt war darauf gerichtet, trotz politischer, rechtlicher und finanzieller Unterschiede zum „Wismut-Projekt“ mit den Arbeiten zur Sanierung radioaktiver Altlasten aus dem frühen Uranerzbergbau zu beginnen.
 

Im September 2003 wurden durch das Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Freistaat die finanziellen Grundlagen für die weitere Sanierung von sächsischen Wismut-Altstandorten geschaffen. Bis 2012 wurden für diese Aufgabe 78 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Ergänzendes Verwaltungsabkommen 2013

Unterzeichnung des ergänzenden Verwaltungsabkommens 2013

Mit Unterzeichnung des ergänzenden Verwaltungsabkommens am 24.04.2013 stehen nunmehr bis 2022 nochmals zusätzlich 138 Millionen zur Verfügung. Die Mittel werden durch den Bund und den Freistaat Sachsen zu jeweils 50 Prozent bereit gestellt. Projektträger für die Sanierung der Altstandorte des Uranerzbergbaus in Sachsen ist die Wismut, die u. a. auch verpflichtet ist, von den zur Verfügung stehenden Mitteln mindestens 50 Prozent als öffentliche Aufträge an Fremdfirmen zu vergeben. Damit sollen vor allem positive Impulse für die regionale Entwicklung gegeben werden.

Zweites Ergänzendes Verwaltungsabkommen 2019

2019 Unterzeichnung  des Zweiten Ergänzenden Abkommens zwischen Bund und Freistaat Sachsen in Aue-Bad Schlema

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Mit der Unterzeichnung des Zweiten Verwaltungsabkommens am 5. Juli 2019 ist die vollständige Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte besiegelt. Der Bund und der Freistaat Sachsen stellen im Zeitraum von 2021 bis 2035 zusätzlich 229 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 2003 werden damit für die Sanierung sächsischer Wismut-Altstandorte insgesamt 445 Millionen Euro bereitgestellt.