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Einlagerungsstandort Halde 371/I

Zwickau/Hartenstein


Iststand

Die Bedingungen für die Verbringung von radioaktivem Material haben sich in den letzten Jahren zunehmend erschwert. Die Entsorgung auf Deponien ist aus wirtschaftlicher und umweltrelevanter Sicht (weite Transportwege, hohe Entsorgungskosten) nicht anzustreben, z. T. aber auch aufgrund der öffentlichen Wahrnehmung in der Bevölkerung kritisch zu sehen. Weiterhin sind die durch die Entsorgung auf Deponien entstehenden langen Transportwege für die überschüssigen radioaktiv kontaminierten Materialien zu vermeiden, da diese sich aus ökologischer Sicht ebenfalls negativ manifestieren. Daher ist es das Ziel einen Einlagerungsstandort zu sichern, der für den Zeitraum der noch ausstehenden Wismut-Altstandortsanierungsaufgaben zur Verfügung steht. Eine relativ zentrale Lage ist ebenfalls anzustreben um die zusätzlichen Umweltbelastungen, die hauptsächlich durch die langen Transportwege entstehen, in einem erträglichen Maß zu halten.
Der Standort Schlema-Alberoda der Wismut GmbH ist momentan der einzig verbliebene Einlagerungsstandort, der die vorgenannten Rahmenbedingungen erfüllen kann. Jedoch wird am Standort nur noch die Halde 371/I für die Einlagerung von radioaktiv kontaminiertem Material aus Sanierungsvorhaben betrieben.
Die vorliegenden Planungen zur Sanierung des Haldenkomplexes 371 gehen davon aus, dass i. W. radioaktiv kontaminiertes Material eingelagert wird, welches im Rahmen der Kernsanierung der Wismut GmbH und der Wasserbehandlung am Standort Schlema-Alberoda anfällt. Eine Annahme von radioaktiv kontaminiertem Material Dritter ist zur Herstellung der geplanten Endkontur bis zu einem gewissen Umfang möglich und wird sowohl für die Sanierung von Wismut-Altstandorten als auch anderen (z. B. kommunalen) Maßnahmen genutzt. Allerdings ist das Einlagerungsvolumen durch die geplante und genehmigte Endkontur der Halde begrenzt und wird außerdem nicht in vollem Umfang bis 2022 zur Verfügung stehen bzw. für die im Rahmen des VA Wismut-Altstandorte anfallenden Menge ausreichen.
Im Ergebnis der Novellierung der Allgemeinen Bundesbergverordnung (§ 22a ABBergV) war es notwendig, für die weitere Einlagerung auf der Halde 371/I ein Planfeststellungsverfahren zu führen. Da das Verfahren noch läuft, erfolgt die Einlagerung von radioaktiv kontaminiertem Material Dritter seit dem 01.07.2013 auf Basis jährlich zu beantragender diesbezüglicher Zulassungen.
Mit diesen jährlichen Zulassungen erfolgte eine Verschärfung der Annahmebedingungen bzgl. der nichtradioaktiven Inhaltsstoffe für das zu verwertende Material.
Mit dem Projekt soll eine Unterlage (Studie) erstellt werden, welche die Möglichkeit und die Randbedingungen für eine weitere Einlagerung von radioaktivem Material auf der Halde 371 bewertet.
 

Begründung Wismut-Altstandort

Im Rahmen des Projektes erfolgt eine Prüfung der weiteren Nutzung dieses kostengünstigen Einlagerungsstandortes für radioaktives Material von Wismut-Altstandorten aus der Region. Der Erfolg künftiger übertägiger Wismut-Altstandortsanierungsmaßnahmen hängt wesentlich von entsprechenden Einlagerungskapazitäten für radioaktiv belasteten Überschussmassen ab.
 

Bewertung Prioritätensetzung

Es befinden sich umfangreiche Hinterlassenschaften des Wismut-Altbergbaus u. a. inmitten von Siedlungsgebieten bzw. in deren unmittelbarer Umgebung. Die Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus tragen zu einer erhöhten Umweltradioaktivität an den Wismut-Altstandorten bei und behindern daher die Regionalentwicklung. Die erforderliche Ableitung von ausgewählten Sanierungsmaßnahmen ist schwerpunktmäßig erfolgt, kann aber nur unter der Voraussetzung einer geordneten, radiologisch und geomechanisch unbedenklichen Einlagerung bzw. Umlagerung des anfallenden radioaktiven Materials erfolgen. Somit ist die Lösung des Einlagerungsproblems der überschüssigen radioaktiv kontaminierten Materialien ein entscheidender Aspekt für alle noch zu erbringenden übertägigen Sanierungsmaßnahmen der Wismut-Altstandorte.
 

Projektziele

Zur Herstellung der Planungssicherheit für weitere Sanierungsvorhaben ist eine Bewertung der, entsprechend der genehmigten und zugelassenen Endkontur der Halde 371/I, noch vorhandenen Einlagerungskapazität für radioaktiv kontaminiertes Material unter verschiedenen Randbedingungen auf der Halde 371/I erforderlich. Weiterhin sind auch Varianten außerhalb der bisher beantragten und genehmigten Haldenkonturierungen zu betrachten, um die Einlagerungskapazität in Übereinstimmung mit dem bis 2022 abgeschätzten Sanierungsumfang an Wismut-Altstandorten zu bringen.