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Verwahrung Bereich Schurf 3

Annaberg/Sehmatal


Iststand
Im Ortsteil Neudorf befindet sich der Schurf 3 mit angrenzenden tagesnahen Grubenbauen, wel-che laut Einschätzung des Sächsischen Oberbergamts eine Gefährdung bei der Nutzung des Fürstenweges als Umleitungsstrecke darstellen. Diese Straße wird dringend für die innerörtliche Umleitung für den Gewerbe- und Anwohnerverkehr benötigt, da in der Ortslage Neudorf 2006 größere Bauvorhaben einschließlich Vollsperrung der Staatsstraße 266 vorgesehen sind (Neuverlegung Kanal- und Trinkwasserleitung, Ausbau S 266). Auf Grund der risslichen Unterlagen muss davon ausgegangen werden, dass durch die zusätzliche Belastung des Fürstenweges eine Gefährdung für den allgemeinen Fahrverkehr besteht, denen mit visuellen Kontrollen des Bereiches und der Sensibilisierung der Fahrzeugführer nur unzureichend Rechnung getragen werden kann.
Der Schacht 249, der Stollen 1 mit angeschlagenen Schürfen und tagesnahe Strecken wurden bisher ebenfalls nicht verwahrt.

Begründung Wismut-Altstandort
Das Bearbeitungsgebiet gehörte zur so genannten Schachtverwaltung Niederschlag I der SAG Wismut. Im Rahmen der Uranerzerkundung und -gewinnung wurden in diesem Gebiet ab 1948 die Schächte 111, 133 und 133bis, mehrere Schurfschächte, Gangstrecken und Abbaue aufgefahren. Die Bergarbeiten endeten im Jahr 1951.
Zum Bearbeitungsgebiet gehört weiterhin das Erkundungsrevier Neudorf mit dem Schacht 249 und dem Stollen 1 sowie den aufgefahrenen Schürfen und Strecken.

Bewertung Prioritätensetzung
Aufgrund der vorhandenen bergschadenkundlichen Situation im Bearbeitungsgebiet besteht eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit. Durch das OBA wurden das Erfordernis und die Dringlichkeit der Verwahrung der bergschadenkundlich relevanten Gefahrenstellen im Bearbeitungsgebiet festgestellt. Besondere Dringlichkeit besteht im Ortsbereich Neudorf.

3 Teilprojektziele
Planung der Verwahrungsarbeiten im Revier Neudorf und Durchführung der langzeitsicheren Verwahrungsarbeiten am Schurf 3.