Projekte

 

Planung Verwahrungsbereich 1

Vogtlandkreis/Tannenbergsthal, OT Schneckenstein


Iststand
Im Bereich der Uranerzlagerstätte Schneckenstein fand im Zeitraum November 1946 bis Juni 1960 ein intensiver Uranerzbergbau und eine intensive untertägige Uranerzerkundung durch die SAG/SDAG Wismut statt.
Im Planungskonzept zum Standort Schneckenstein (Projekt 1021) wurden die vorrangig zu ver-wahrenden Schadstellen des Wismutaltbergbaus unter besonderer Berücksichtigung des Aspekts der Regionalentwicklung, der Nutzungssituation und des vorhandenen Gefährdungspotentials abgeleitet und in Verwahrungsbereiche unterteilt.
Unter dem Verwahrungsbereich 1 sind folgende Schadstellen zusammengefasst worden:
- Tagesnahe Grubenbaue der Gänge Krutaja, Mai, Str. 10a und Str. 4, 5, 6 Nina
- Schürfe 4, 17 , 20 , 21
- Tagesbrüche 1, 2, 3, 5
Die flächenhafte Ausdehnung ist mit ca. 210 m x 260 m anzugeben, welche die Konzentration der anstehenden Grubenbaue und Tagesöffnungen veranschaulicht. Die deutliche Schwächung der wirksamen Bergfeste wird dadurch untersetzt, dass bereits 4 Tagesbrüche auf Abbau und Überhauen gefallen sind, von denen zwei erhebliche Ausmaße (TB 3 bis zu 10 m Durchmesser) und Tiefen (TB 1 nicht genau definierbar, >10 m bzw. offen) erreichen. Die durchschnittliche Entfernung der Schadstellen auf dem Gang Krutaja ist kleiner als 25 m, der Schurf 20 liegt unmittelbar neben dem Bruchtrichter des Tagebruchs 3.
Die Verwahrung der Tagesbrüche, Schürfe und tagesnahen Grubenbaue ist somit nicht als Ein-zelmaßnahme durchführbar, sondern muss als Komplex betrachtet werden, da eine negative Be-einflussung auf die jeweils angrenzenden Grubenbaue erwartet werden muss.

Begründung Wismut-Altstandort
Im Zeitraum vom 1946 bis 1960 wurde ein intensiver Uranerzbergbau und eine intensive untertägige Uranerzerkundung durch die SAG/SDAG Wismut betrieben.

Bewertung Prioritätensetzung
In dem zum Verwahrungsbereich 1 zusammengefassten Gebiet handelt es sich um ein Territorium, welches an seiner westlichen Grenze direkt an einem durch Wander- und Radwegmarkierung genutzten Weg liegt und somit einen direkten Gefährdungsbereich für die öffentliche Sicherheit darstellt. An der nordöstlichen Begrenzung liegt ein forstwirtschaftlich genutzter Weg im direkten Einfluss-/Gefährdungsbereich. Die zeitliche Einordnung folgt den Empfehlungen des Planungskonzeptes.

Teilprojektziele
Planung der Verwahrung der Schadstellen des Verwahrungsbereiches 1.