Projekte


 

Bereich Sehmatal, Verwahrung Schurf 325

Erzgebirgskreis/Sehmatal


Iststand

In Auswertung der im Rahmen des Projektes 2016 durchgeführten Grubenbauverwahrungen (Schürfe 256 und 43) und der „Bergschadenkundlichen Bewertung des erweiterten Umfeldes Schurf 256“ (Einwirkungsbereich Pascherweg) sowie unter Berücksichtigung der mit Schreiben Sächsisches Oberbergamt vom 14.  September 2005 übergebenen aktuellen Sachstandsanzeigen und Hinweise wurden die Bearbeitungsgrenzen für den „Bereich mit erhöhter Dringlichkeit für Grubenbauverwahrungen innerhalb des Gebietes der Bergschadenkundlichen Analyse (BSA) Bärenstein-Niederschlag“ präzisiert.
Dieser Bereich, in dem mittelfristig (ab 2006) Arbeiten zur Grubenbauverwahrung und Grubenbauerkundung mit dem Ziel der Beseitigung des Risikos für die öffentliche Sicherheit erforderlich sind, befindet sich im weiteren Umfeld der in 2005 verwahrten Schürfe 256 und 43 zwischen den Schächten 133, 133bis, Schurf 301 im Norden und Schacht 111 im Süden.
In dem forstwirtschaftlichen und für Naherholungszwecke genutzten Gebiet existieren mehrere offene bzw. unzureichend verwahrte Tagesöffnungen (Schächte, Schürfe und Stollen) sowie tagesnahe Grubenbaue (Abbauhohlräume und Überhauen). Die zur Sicherung der bekannten Schadstellen angebrachten Stacheldrahtumzäunungen und Warnschilder sind zum Teil beschädigt bzw. entfernt worden. Die Bruchtrichter an unzureichend verwahrten Tagesöffnungen (z. B. Schacht 133) werden zur illegalen Müllentsorgung genutzt.
Der Schacht 133 wurde 1971/72 bei ca. 12 m unter GOK mittels eines ca. 4 m hohen Betonpfropfens (ohne Widerlager) verwahrt. Die Schachtröhre oberhalb des Betonpfropfens wurde mit Haldenmaterial aufgefüllt. Aussagen über den (Verfüll-) Zustand der Schachtröhre unterhalb des Betonpfropfens sind im Verwahrungsakt nicht enthalten.
Im Schachtkopfbereich ist im Laufe der Jahre ein Bruchtrichter von ca. 4 m Tiefe und ca. 10 m Durchmesser entstanden.
Die Schadstelle Schurf 325 liegt in der Gemeinde Bärenstein, ca. 140 m südlich einer Wohnbebauung (Hutweide) sowie ca. 200 m nordöstlich der Projektgrenze zur Grubenbauverwahrung Schurfgebiet Sehmatal (Teilprojekt 20). Die Schadstelle weist einen Teilverbruch der ehemaligen Abdeckung auf (ca. 1,8 x 0,6 m). Unter der beschädigten Abdeckung ist der Schurf leerstehend. Der Schurf 325 ist unter der Schadstellennummer 14/01/03/0032 erfasst. Gemäß Angaben der BSA Bärenstein-Niederschlag besitzt der Schurf in einer Teufe von ca. 37 m einen Sohlenanschluss. Die freie Teufe wurde in 2012 mit ca. 27,8 m ermittelt.
 

Begründung Wismut-Altstandort

Das Bearbeitungsgebiet gehörte zur so genannten Schachtverwaltung Niederschlag I der SAG Wismut. Im Rahmen der Uranerzerkundung und -gewinnung wurden in diesem Gebiet ab 1948 die Schächte 111, 133 und 133bis, mehrere Schürfschächte, Gangstrecken und Abbaue aufgefahren. Die Bergarbeiten endeten im Jahr 1951.
 

Bewertung Prioritätensetzung

Aufgrund der vorhandenen bergschadenkundlichen Situation im Bearbeitungsgebiet besteht eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit. Durch das OBA wurden das Erfordernis und die Dringlichkeit der Verwahrung der bergschadenkundlich relevanten Gefahrenstellen im Bearbeitungsgebiet festgestellt.

Projektziele

Projektziel ist, im Interesse der öffentlichen Sicherheit sowie zur Vorbeugung gemeinschädlicher Einwirkungen, die Planung und Bauausführung der langzeitsicheren Verwahrung des Schurfes 325 in Bärenstein.