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Sanierung Bereich Schächte 210 und 191

Erzgebirgskreis/Scheibenberg


Iststand

Die Schächte 210 und 191 in Scheibenberg wurden im Zeitraum von 1981 bis 1985 von der Bergsicherung Schneeberg verwahrt. Die zugehörigen Halden befinden sich im unmittelbaren Umfeld der Schächte. An den Halden ist in den frühen 1990er Jahren schon einmal eine Geländeregulierung erfolgt. In Teilbereichen wurde eine Aufforstung durchgeführt. Eine endgültige Sanierung der betroffenen Flächen hinsichtlich Baugrund und Folgenutzungen ist bisher nicht erfolgt. Derzeit wird der Bereich der Schächte und Halden teilweise als Weidefläche, Lagerplatz, Garagenstandort und Standort einer öffentlichen Kläranlage genutzt. Die genannten Flächen sind aufgrund der frühzeitigen Rückübertragung an die Gemeinde Scheibenberg nicht Bestandteil der Kernsanierung Wismut. Eigentümer der betroffenen Flurstücke ist zum größten Teil die Stadt Scheibenberg.
 

Begründung Wismut-Altstandort

Die Schächte 210 und 191 in Scheibenberg wurden durch die SAG/SDAG Wismut im Zeitraum von 1948 bis 1952 betrieben. Im gleichen Zeitraum wurden die Bergehalden weiter aufgeschüttet.
Im Rahmen von Recherchearbeiten in den Archiven der Wismut GmbH und des Oberbergamtes ist urkundlich zu belegen, dass die Schächte 210 und 191 am 19.01.1954 an die Gemeinde Scheibenberg übergeben wurden. Die Halden der Schächte 210 und 191 sind unter den GRS-Nummern 3850 und 3851 im Altlastenkataster erfasst.
 

Bewertung Prioritätensetzung

Die Bergstadt Scheibenberg hat ein großes öffentliches Interesse zur Entwicklung der kommunalen Infrastruktur im Bereich des Wismut-Altstandortes der Schächte 210 und 191. Es sind bereits Überlegungen zur Folgenutzung des Altstandortes vorhanden.
Die bereits bestehende Nutzungssituation (angrenzende Wohnbebauung und angrenzende Kleingartenanlagen) soll für die Bevölkerung erhalten bleiben. Eine Bearbeitung dieses Wismut- Altstandortes wurde ins Ergänzende VA verschoben.

Projektziele

Ziel des Gesamtprojektes ist die Erkundung und Beseitigung von Standsicherheitsrisiken im untertägigen Bereich, die Untersuchung und Reduzierung der Strahlenexposition, die Erstellung von Planungsunterlagen zur Gesamtsanierung unter Berücksichtigung der Folgenutzung, die Durchführung aller erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie die anschließende Sanierung des Bereiches um die Schächte 210 und 191 und deren Halden.