Projekte

Bereich Mundloch
GBV Parkstolln in Annaberg-Buchholz
Bereich Mundloch GBV Parkstolln in Annaberg-Buchholz

 

GBV Parkstolln Annaberg-Buchholz

Erzgebirgskreis/Annaberg-Buchholz


Istzustand

Das Projektgebiet befindet sich im Ortsteil Buchholz der Stadt Annaberg-Buchholz östlich der Waldschlößchenstraße im Waldschlößchenpark. Der Parkstolln setzt bei ca. 543m NN am linken Ufer der Sehma an und zieht sich nach Westen in den Hang des Sehmatals hinein unter die Ortslage Buchholz bis in das ehemalige Revier des Schachtes 78 im Ortsteil Frohnau. Die ersten 20 m des Stollns verlaufen sehr tagesnah im Talbereich der Sehma. Bei 25 – 30 m quert der Stolln mehrere Gangstrukturen, welche mittels Gangstrecken (Strecke 1, 3 und 5) untersucht wurden. Dabei wurden auch Verfüllmassen aus tagesnahen Abbauen des Altbergbaus auf dem „Rosenkranz Flachen“ mobilisiert. Im Kreuzungsbereich des Parkstollns mit diesen Gangstrecken und deren nördlicher Fortsetzung kam es wiederholt zu Tagesbrüchen, so z. B. 1957, 1999 und zuletzt im Juni 2019.
Nach Beendigung der Bergarbeiten wurden die 1957 vorhandenen Stollneinbrüche sowie die tagesnahen Stollnabschnitte mit Lockermassen verfüllt und der Waldschlößchenpark wieder für die Öffentlichkeit freigegeben. Weitere Verfüllungen und Erstsicherungen von Schadstellen erfolgten 1999 und 2019 (Absperrung des Bruchtrichters).

Begründung Wismut-Altstandort

Zur Erkundung von uranführenden Erzgängen im Lagerstättenteil Buchholz begann die SAG Wismut im April 1948 mit der Auffahrung des Parkstollns, welcher die Schachtnummer 142 erhielt. Nach Abschluss der Arbeiten wurden 1957 die ersten 25 m des Stollns mit Lockermassen verfüllt und die beanspruchten Flächen den jeweiligen Eigentümer/Gebietskörperschaften zurückübertragen. In der Folgezeit kam es wiederholt zu Tagesbruchereignissen. Die betroffenen Grubenbaue wurden bisher nur unzureichend gesichert.

Bewertung Prioritätensetzung

Im Kreuzungsbereich des Parkstollns mit der Gangstruktur „Rosenkranz Flachen“ und deren nördlicher Fortsetzung ist gemäß Einschätzung des SOBA ein weiteres fortführendes Bruchgeschehen eher zu erwarten. Es wird sich in erster Linie auf die Standsicherheit der Geländeböschung und damit wiederrum auf die hangwärtig angrenzende Bauwerke und öffentliche Verkehrsflächen auswirken können. Im Hinblick auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit werden weiterführende Erkundungsarbeiten und deren Bewertung hinsichtlich der notwendigen Sicherungs- und Verwahrungsarbeiten empfohlen.

Projektziele

Ziele sind die Sichtung und Bergschadenkundliche Bewertung der tagesnahen Abschnitte des Parkstollns und der angeschlossenen Gangstrecken. Daraus sollen die erforderlichen Verwahrmaßnahmen in Abhängigkeit der vorhandenen Schutzgüter abgeleitet und priorisiert werden. Anschließend erfolgt die Durchführung der langzeitsicheren Verwahrung der Objekte entsprechend der zu erarbeitenden Prioritäten.