Projekte

GBV Revier Großrückerswalde
GBV Revier Großrückerswalde

Schurf 101
Schurf 101

Schurf 32
Schurf 32


 

Grubenbauverwahrung Revier Großrückerswalde

Erzgebirgskreis/Gemeinde Großrückerswalde


Iststand

Das Explorationsgebiet Schindelbach und Großrückerswalde liegt nordöstlich von Mildenau. Die betrachteten Schadstellen bestehen aus dem Schurf 32 und 101 sowie dem Stollen Schindelbach 2. Bei einer Befahrung der Schadstellen im Jahr 2021 wurde insbesondere am Schurf 32 ein unzureichend gesicherter Bruchtrichter festgestellt. Durch die unklare Verwahrsituation besteht daher weiteres Potential für Setzungs- und Verbrucherscheinungen. Die ebenfalls in der Projektträgerdatenbank erfassten Schadstellen Schurf 33 und Stolln 334 wurden bereits in der Vergangenheit verwahrt. Dieses Projekt zielt darauf ab, die verbliebenen Objekte zu untersuchen, entsprechend zu priorisieren und anschließend zu verwahren. Das Gebiet des ehemaligen Erkundungsreviers liegt in unmittelbarer Siedlungsnähe und wird auch touristisch genutzt.


Begründung Wismut-Altstandort

Im Mai/Juni 1949 wurde zuerst eine Fläche von 1,5 km² bei Schindelbach aufgefunden und zur Erkundung übergeben. Mit Schurfgräben, dem Schacht 251 sowie den Tiefschürfen 32 und 33 erfolgte eine nähere Untersuchung. Der im Gegenortbetrieb aufgefahrene Stolln 334 wurde im November 1950 durchschlägig. In dem vom Mundloch getriebenen Teil (Querschlag 1) wurden Vortriebsleistungen von 60-80 m/Monat, im Gegenort vom Schacht 251 aus (Querschlag 7) nur 30-40 m/Monat erreicht. Die gesamte Stollnsohle umfasst etwa 1.700 m.


Bewertung Prioritätensetzung

Die Grubenbaue liegen teilweise in der Ortslage Großrückerswalde und sind Bestandteil der Objektliste „Schadstellen Wismut-Altbergbau“. Insbesondere die Nutzung des Gebietes zu Naherholungszwecken führt in Verbindung mit der unklaren Verwahrungssituation und möglichen Brucherscheinungen zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Dies begründet die Notwendigkeit einer Bergschadenkundlichen Untersuchung und Ableitung von Verwahrmaßnahmen.


Projektziele

Ziele sind die Sichtung und Bergschadenkundliche Bewertung der Grubenbaue. Daraus sollen die erforderlichen Verwahrmaßnahmen in Abhängigkeit von den vorhandenen Schutzgütern abgeleitet und priorisiert werden. Anschließend erfolgt die Durchführung der langzeitsicheren Verwahrung der Objekte entsprechend der zu erarbeitenden Prioritäten.